*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Möchten Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder finanzieren? Dann ist ein Energieausweis erforderlich. Erstellen Sie ganz einfach online entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Geben Sie einfach die benötigten Daten ein und erhalten Sie Ihren individuellen Energieausweis innerhalb weniger Minuten per E-Mail.
Wenn Sie einen Energieausweis beantragen, beeinflussen Sie langfristig die Attraktivität und Werthaltigkeit Ihrer Immobilie. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie ein Objekt vermieten, verkaufen oder verpachten möchten.
Seit 2008/09 ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss in diesen Fällen zwingend vorgelegt werden. Vielleicht haben Sie nun viele Fragen: Wer erstellt einen Energieausweis? Woher bekomme ich ihn? Wie beantrage ich einen Energieausweis?
Wir geben Ihnen klare Antworten und helfen Ihnen, zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis zu unterscheiden. Wir informieren Sie transparent über die Kosten eines Energieausweises und geben Ihnen verlässliche Einschätzungen zur energetischen Qualität Ihres Hauses. Nutzen Sie jetzt unsere kostengünstigen Angebote.
Ein Energieausweis (ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis) wird stets für das gesamte Gebäude ausgestellt – es ist nicht möglich, einen Energieausweis nur für eine einzelne Wohnung zu erstellen.
Wenn Sie einen DIBt-registrierten Energieausweis bei uns online anfordern, berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie Baujahr, Größe (Raum oder Fläche), Wärmedämmung der Außenwände und Heizungsart (Strom, Erdgas, Öl) bei der Bestimmung der Energieeffizienzklasse Ihres Hauses.
Ob Sie einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis benötigen, hängt in erster Linie vom Baujahr Ihrer Immobilie ab. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1977 | Neubau | |
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Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |
*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Alle Angaben, die Sie für den verbrauchsorientierten Energieausweis benötigen, haben wir für Sie zusammengestellt. Alles parat? Dann starten Sie gleich mit der Erstellung.
Alle Angaben, die Sie für den verbrauchsorientierten Energieausweis benötigen, haben wir für Sie zusammengestellt. Alles parat? Dann starten Sie gleich mit der Erstellung.
GERMEROTT IMMOBILIEN
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